Aktuelle Situation in der Stiftung
19. Januar 2021
Impfung
Unsere Bewohnenden, Mietenden und Mitarbeitenden, die sich für die Impfung angemeldet haben, erhalten diese im Verlaufe des Januars. Wir führen die Impfungen inhouse unter ständiger Aufsicht eines Arztes durch.
Besuchsmöglichkeiten
Aufgrund der ansteigenden Corona-Fallzahlen in der Schweiz mussten wir unsere Besuchsregelungen per Mitte Dezember wieder verschärfen.
- Besuchsdauer maximal 45 Minuten, Besuchszeiten sind von 10 bis 19 Uhr.
- Besuche auf den Abteilungen bzw. Zimmern sind nicht möglich (ausgenommen sind Palliative Care-Situationen).
- Es dürfen gleichzeitig maximal zwei Angehörige einen Bewohnenden besuchen.
- Befolgung der Schutzmassnahmen (Maskenpflicht, Händedesinfektion, Abstandsregel von 1.5 Metern)
- Geschenke wie Schnittblumen können Sie unseren Mitarbeitenden übergeben. Wir bereiten Sie gerne vor.
- Falls Sie grippeähnliche Symptome wie beispielsweise Atembeschwerden, Fieber oder Husten aufweisen, bitten wir Sie, Ihren Besuch zu verschieben.
- An allen Standorten werden Besucherzonen eingerichtet. Bitte melden Sie sich dazu vorgängig telefonisch an.
Einhaltung Hygieneregeln
Bei der Einhaltung der Schutz- und Hygienregeln halten wir uns strikt an die Vorgaben der Gesundheitsdirektion Zürich. Das Schutzkonzept der Stiftung sieht vor, dass alle Mitarbeitenden eine Schutzmaske tragen müssen (inkl. Büro-Angestellte). Ebenfalls sind alle Regeln zur Hand- und Oberflächenhygiene sowie zum Mindestabstand (wenn möglich) strikte einzuhalten.
Maskenpflicht
Auf dem ganzen Areal der Stiftung und an allen Standorten besteht Maskenpflicht.