Gut zu wissen: Pflege nach Bedarf
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche Betreuung der Bewohnenden im Betreuten Wohnen kann durch den eigenen Hausarzt erfolgen oder durch den Arzt im Hause. Eine erfahrene Assistenzärztin bzw. ein erfahrender Assistenzarzt des Spitals Bülach übernimmt seit September 2023 täglich die medizinische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.
In den Pflegewohngruppen und in den Fällen, in denen der Hausarzt die medizinische Versorgung nicht wahrnehmen kann, wird die ärztliche Versorgung durch den Arzt im Hause gewährleistet. Der Arztwechsel setzt das Einverständnis der Bewohnenden voraus.
Die freie Arztwahl bleibt weiterhin bestehen.
Wie setzen sich die Tageskosten im Pflegeheim zusammen?
Kostenblöcke der Langzeitpflege:
Was heisst BESA?
BESA ist ein Einstufungs- und Abrechnungssystem (Pflegestufe):
Wer bezahlt die Pflegekosten?
Die Pflegekosten werden wie folgt aufgeteilt:
Zusatzleistungen zur AHV
Zusatzleistungen zur AHV sind Leistungen nach Bedarf, die erbracht werden, wenn die Einnahmen einer Person ihre laufenden Ausgaben nicht decken. Über diesen Link können Sie sich vertieft über die Zusatzleistungen informieren: Fachverband Zusatzleistungen
Gerne geben Ihnen die Sozialversicherungen Auskunft:
- Bülach Tel. 044 863 15 70
- Bachenbülach Tel. 044 864 34 80
- Hochfelden Tel. 043 411 30 10
Hilflosenentschädigung der AHV
Hilflos ist, wer dauerhaft auf die Hilfe Dritter, auf dauernde Pflege und persönliche Überwachung angewiesen ist. Die Höhe der Hilflosenentschädigung der AHV orientiert sich daran, in welchem Umfang eine Person Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigt. Die Entschädigung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des oder der Betroffenen ausgerichtet.
Für die Abklärung und den Bezug der Hilflosenentschädigung melden Sie sich bei der AHV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons an. Für den Kanton Zürich finden Sie hier weitere Informationen sowie das Anmeldeformular für den Bezug einer Hilflosenentschädigung der AHV:
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument der Vorsorge, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. In der Patientenverfügung definieren Sie Ihre Haltung gegenüber medizinischen Massnahmen.
Die Stiftung Alterszentrum Region Bülach orientiert sich bei Patientenverfügungen an der Kurzversion des schweizerischen Berufsverbandes der Ärztinnen und Ärzte FMH.
Vorsorgeauftrag
Im Vorsorgeauftrag definieren Sie, wer Ihre Interessen vertreten soll, falls Sie durch Unfall oder Krankheit urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag kann drei Bereiche umfassen: Die Personensorge, in der Sie bestimmen, wer sich um Ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl kümmern wird, die Vermögenssorge, in der Sie festlegen, welche Vertretungsperson Ihr Vermögen verwalten soll, und die Vermögenssorge, in der Sie einen Vertreter nennen, der Sie gegenüber Banken, Behörden, Geschäftspartnern oder der Familie rechtlich vertritt.
Detaillierte Informationen über einen Vorsorgeauftrag finden Sie zum Beispiel bei Pro Senectute: Pro Senectute Schweiz
Muss ich bei einer Änderung meiner Lebenssituation den Standort innerhalb der Alterszentren der Region Bülach wechseln?
Der Wechsel von einer Alterswohnung in das Betreute Wohnen oder in eine Pflegewohngruppe erfolgt immer in Absprache mit der betroffenen Person und deren Angehörigen. Je nach Bedarf an Pflege und Betreuung und unter Berücksichtigung freier Plätze kann ein Wechsel innerhalb der Stiftung angedacht werden.
Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne persönlich unter Tel. 044 861 81 11.